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STROM-GRUNDVERSORGUNG
Flexibel, fair, günstig - die klassische Stromversorgung!
Als Haushaltskunde oder Gewerbekunden (weniger als 10.000 kWh/Jahr) profitieren Sie von einer flexiblen Laufzeit der VWEW-Grundversorgung. Ohne feste Vertragslaufzeit und -bindung können Sie die Grundversorgung innerhalb von 14 Tagen jederzeit beenden.
Die Preise und Bedingungen finden Sie als Download unterhalb der Preistabellen. Die Grundversorgung ist die Allgemeine Grundversorgung und gilt für alle Gemeinden im Strom-Netzgebiet von VWEW-energie. Grundlage ist die jeweils aktuelle Fassung der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV).
Preisübersicht Strom-Grundversorgung, gültig ab 01.01.2023 (inkl. 19% MwSt.)
Preise Strom-Grundversorgung im Standardlastprofil (SLP) | netto | brutto (19% MwSt) |
---|---|---|
Grundpreis mit intelligentem Messsystem (iMSys)*** | 12,27 Euro / Monat | 14,60 Euro / Monat |
Jahresverbrauch ab 0 kWh | ||
Arbeitspreis* | 33,53 Cent / kWh | 39,90 Cent / kWh |
Grundpreis mit konventioneller Messeinrichtung** (Eintarifzähler) |
11,50 Euro / Monat | 13,68 Euro / Monat |
Grundpreis mit moderner Messeinrichtung (MME) ** | 12,06 Euro / Monat | 14,35 Euro / Monat |
Preise Strom-Grundversorgung für Wärmepumpen und steuerbare Anlagen (nach §47 EnWG) * |
netto | brutto (19% MwSt) |
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Grundpreis mit intelligentem Messsystem (iMSys)*** | 12,27 Euro / Monat | 14,60 Euro / Monat |
Jahresverbrauch ab 0 kWh | ||
Arbeitspreis Steuerbare Anlage mit Eintarifzähler oder Hochtarifzeit (HT) | 28,84 Cent / kWh | 34,32 Cent / kWh |
Arbeitspreis Steuerbare Anlage Niedertarifzeit (NT) | 26,52 Cent / kWh | 31,56 Cent / kWh |
Grundpreis mit konventioneller Messeinrichtung** (Eintarifzähler) |
11,50 Euro / Monat | 13,68 Euro / Monat |
Grundpreis mit moderner Messeinrichtung (MME) ** | 12,06 Euro / Monat | 14,35 Euro / Monat |
Auf einen Blick
- Kündigungsfrist beträgt 14 Tage
- Vertragsverlängerung 1 Tag
- Kündigungsziel ist zum Ende der Kündigungsfrist
*: Preise kaufmännisch gerundet
**: Der Grundpreis ist abhängig von der bei Ihnen eingebauten Messeinrichtung (Zähler). Nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen ist der Preis für den bei Ihnen verbauten Zähler zu zahlen, sofern Sie nicht etwas Anderes mit einem Messstellenbetreiber vereinbart ha-ben. Bei abweichenden Messungen, einer abweichenden Messeinrichtung oder erforderlichen Zusatzgeräten werden die darüberhinausgehenden Kosten zusätzlich berechnet. Diese erhöhen den Grundpreis. Die Grundpreise für intelligente Messsysteme bei abweichenden Jahresverbräuchen finden Sie am Ende des Preisblattes, ebenso die Preise für abweichende Messeinrichtungen
***: Der Grundpreis bei verbautem intelligenten Messsystem ist verbrauchsabhängig gestaffelt. Die Kosten sind beispielhaft für einen Jahresverbrauch von 0 – 2.000 kWh pro Jahr und Zählpunkt. Bei einem anderen Jahresverbrauch gelten die oben genannten verbrauchsabhängigen Grundpreise für die intelligenten Messsysteme.