Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine auf Bundesebene geregelte Verbrauchssteuer und wird in Deutschland auf elektrischen Strom erhoben. Am 1. April 1999 wurde sie im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform in der Bundesrepublik eingeführt. Die Stromsteuer gehört damit zu den so genannten Ökosteuern, und trägt wie andere Ökosteuern hauptsächlich dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung zu subventionieren.
Ziel ist es hierbei, so das Bundesministerium für Finanzen, dass der Bundeshaushalt diese Einnahmen zur Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge verwenden kann. Generell soll durch die schrittweise Erhöhung der Stromsteuer das Bewusstsein für das endliche Gut Energie gefördert werden. Gleichzeitig gibt die Steuer Anreize für die Entwicklung von ressourcen- und somit umweltschonenden Produkten und Produktionsprozessen.
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz):
Seit 01.07.2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage mehr über ihren Stromtarif zahlen.
§18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten
Die Verordnung zu §18 zur Abschaltbare Lasten-Umlage trat am 31.12.2023 außer Kraft.
§19-Umlage StromNEV-Umlage (Aufschlag für besondere Netznutzung):
Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt.