VWEW Service-Center: FFP2-Maskenpflicht auch nach dem 2. April für alle Kund:innen
Auch nach dem Wegfall gesetzlicher Corona-Regelungen gilt in den VWEW Service-Centern weiter die FFP2-Maskenpflicht für Kund:innen. Wir bitten alle Kund:innen sich daran und an die ebenfalls weiter geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
- FFP2-Maskenpflicht für Kunden
- Mindestabstand 1,5 m
- Max. 1 Person in den Service-Centern Mindelheim und Marktoberdorf,
max. 3 Personen im Service-Center Kaufbeuren
Angesichts der weiter hohen Inzidenz möchten wir als Unternehmen der kritischen Infrastruktur unsere Mitarbeiter:innen weiterhin schützen. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Ihr Team von VWEW-energie