Have any questions?
+44 1234 567 890
STROM-ERSATZVERSORGUNG
Wenn die Belieferung durch einen Dritten mal nicht klappt.
Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger greift nach § 38 EnWG, wenn ein Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen bzw. fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie entnimmt. Fälle in denen es zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung kommt, sind unter anderem:
Fälle in denen es zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung kommt, sind unter anderem: Insolvenz des bisherigen Lieferanten, Unwirksame Kündigung bzw. Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten, Kündigung des Netznutzungsvertrages zw. Bilanzkreisvertrages durch Netzbetreiber, Verzögerter Lieferantenwechsel
Eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger kommt daher in all denjenigen Fällen in Betracht, in denen die vorgesehene Belieferung durch einen Dritten – aus welchen Gründen auch immer – ausfällt.
(Quelle: BDEW)
Preisfestlegung für die Ersatzversorgung durch den Grundversorger (§ 38 Abs. 3 EnWG)
Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.
Preisübersicht Strom-Ersatzversorgung, gültig ab 01.01.2023 (inkl. 19% MwSt.)
Preise Strom-Ersatzversorgung im Standardlastprofil (SLP) | netto | brutto (19% MwSt) |
---|---|---|
Grundpreis mit intelligentem Messsystem (iMSys)*** | 11,61 Euro / Monat | 13,81 Euro / Monat |
Jahresverbrauch ab 0 kWh | ||
Arbeitspreis* | 33,53 Cent / kWh | 39,90 Cent / kWh |
Grundpreis mit konventioneller Messeinrichtung** (Eintarifzähler) |
10,83 Euro / Monat | 12,89 Euro / Monat |
Grundpreis mit moderner Messeinrichtung (MME) ** | 11,39 Euro / Monat | 13,56 Euro / Monat |
Preise Strom-Ersatzversorgung für Wärmepumpen und steuerbare Anlagen (nach §47 EnWG) * |
netto | brutto (19% MwSt) |
---|---|---|
Grundpreis mit intelligentem Messsystem (iMSys)*** | 11,61 Euro / Monat | 13,81 Euro / Monat |
Jahresverbrauch ab 0 kWh | ||
Arbeitspreis Steuerbare Anlage mit Eintarifzähler oder Hochtarifzeit (HT) | 28,84 Cent / kWh | 34,32 Cent / kWh |
Arbeitspreis Steuerbare Anlage Niedertarifzeit (NT) | 26,52 Cent / kWh | 31,56 Cent / kWh |
Grundpreis mit konventioneller Messeinrichtung** (Eintarifzähler) |
10,83 Euro / Monat | 12,89 Euro / Monat |
Grundpreis mit moderner Messeinrichtung (MME) ** | 11,39 Euro / Monat | 13,56 Euro / Monat |
*: Preise kaufmännisch gerundet
**: Der Grundpreis ist abhängig von der bei Ihnen eingebauten Messeinrichtung (Zähler). Nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen ist der Preis für den bei Ihnen verbauten Zähler zu zahlen, sofern Sie nicht etwas Anderes mit einem Messstellenbetreiber vereinbart ha-ben. Bei abweichenden Messungen, einer abweichenden Messeinrichtung oder erforderlichen Zusatzgeräten werden die darüberhinausgehenden Kosten zusätzlich berechnet. Diese erhöhen den Grundpreis. Die Grundpreise für intelligente Messsysteme bei abweichenden Jahresverbräuchen finden Sie am Ende des Preisblattes, ebenso die Preise für abweichende Messeinrichtungen
***: Der Grundpreis bei verbautem intelligenten Messsystem ist verbrauchsabhängig gestaffelt. Die Kosten sind beispielhaft für einen Jahresverbrauch von 0 – 2.000 kWh pro Jahr und Zählpunkt. Bei einem anderen Jahresverbrauch gelten die oben genannten verbrauchsabhängigen Grundpreise für die intelligenten Messsysteme.