*Der Tarif gilt für das VWEW-Stromnetzgebiet Kaufbeuren, Mindelheim und Marktoberdorf sowie Apfeltrach/Köngetried und Altdorf/Ebenhofen. Verträge mit Gültigkeit ab 01/2022 verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Verträge, die davor geschlossen worden sind, verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden.
** Die vorgenannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Die Preise sind kaufmännisch gerundet. Der Grundpreis ist abhängig von der bei Ihnen eingebauten Messeinrichtung (Zähler). Nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen ist der Preis für den bei Ihnen verbauten Zähler zu zahlen, sofern Sie nicht etwas Anderes mit einem Messstellenbetreiber vereinbart haben. Der Grundpreis bei verbautem intelligenten Messsystem ist verbrauchsabhängig gestaffelt. Der in der Tabelle aufgeführte Grundpreis bei intelligentem Messsystem ist beispielhaft für einen Jahresverbrauch von 0 – 6.000 kWh pro Jahr und Zählpunkt. Die Preise für Messeinrichtungen sowie die Grundpreise für intelligente Messsysteme bei abweichenden Jahresverbräuchen finden Sie auf der Webseite Ihres Netz- und Messstellenbetreibers, im Falle von VWEW-energie unter Netznutzung bzw. Messstellenbetrieb