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Netzanschluss
Sie möchten eine Balkonanlage oder Wallbox anmelden, bauen und einen Netzanschluss bestellen?
Wir unterstützen Sie gerne. Wenn Sie eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonanlage) oder eine Wallbox anmelden möchten, nutzen bitte unser Netzanschlussportal.
Bauen Sie, sollten Sie schon vor Baubeginn die notwendigen Unterlagen bei uns einreichen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie während der Bauphase eine Baustromversorgung benötigen. Baustrom beantragt Ihr Elektriker über das Formular für die Fertigstellungsanzeige bei den Netz-Formularen.
Netzanschlussportal
Ab sofort nutzen Sie zum Beantragen, Ändern oder Stilllegen von Netzanschlüssen, Wallboxen und PV-Anlagen sowie steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Balkonanlagen) unser Netzanschlussportal.
Hier werden Sie zügig durch die Antragsschritte geführt und geben alle erforderlichen Daten ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit und vermeiden Fehler. Ihren Antrag können Sie zu jeder Zeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt die Bearbeitung fortführen.
Für Fragen zu eingereichten Anträgen, nutzen Sie bitte ausschließlich die Kontaktfunktion im Netzanschlussportal, die für Sie nach der Anmeldung freigeschaltet wird.
Für allgemeine Fragen zu Netzanschlüssen, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse nb.service@vwew-energie.de.
Da wir oftmals vor Ort auf Baustellen und in Kundenterminen sind, erreichen Sie uns per Netzanschlussportal oder E-Mail am schnellsten. Hier können wir uns täglich um Ihre Anliegen kümmern.
Zum Anmelden einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonanlage) folgen Sie bitte folgendem Link: Anmeldung Balkonanlage
Zum Anmelden einer Wallbox folgen Sie bitte folgendem Link: Anmeldung Wallbox
Netzanschluss
Netzanschlussvertrag Mittelspannung.pdf (306,7 KiB)
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in Mittel- und Umspannung.pdf (369,6 KiB)
Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in Mittel- und Umspannung.pdf (274,7 KiB)
Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung.pdf (329,6 KiB)
Netzanschlussvertrag NSP (261,3 KiB)
Ergänzende Bedingungen zu Netzanschlussvertrag NSP (315,2 KiB)
Zustimmungserklärung Grundstückseigentümer NSP (207,8 KiB)
Preisblatt zu Netzanschlussvertrag NSP (212,8 KiB)
1_Anschriften und Informationen zu Verteilnetzen.pdf (4,6 MiB)
2_Anschriften und Informationen zu Verteilnetz swa.pdf (212,4 KiB)
3_Anschriften und Informationen zu Verteilnetzen.pdf (1,2 MiB)
4_Technische Anschlussbedingungen.pdf (1,4 MiB)
5_Hinweise zu den TAB.pdf (2,3 MiB)
6.1_VBEW-Messkonzepte und Verdrahtungsschemen.pdf (4,6 MiB)
6.2_FNN-Hinweis_Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (1).pdf (1,5 MiB)
6.3_VBEW-Hinweis_E-Mobilität.pdf (1,2 MiB)
6.4_Richtlinie zum Netzanschluss_2018.pdf (693,1 KiB)
8.1_Übersichtsplan Wärmepumpe_Wohnungslüftung.pdf (423,3 KiB)
8.2_Übersichtsplan Wärmespeicheranlagen.pdf (425,8 KiB)
9.1_Ergänzende Bedingungen VWEW (1).pdf (132,7 KiB)
9.2_Grundsaetze für die Zusammenarbeit_BDEW_ZVEH_2020.pdf (134,5 KiB)
9.3_Verfahrensordnung_2020.pdf (237,6 KiB)
_Inhaltsverzeichnis der TAB.pdf (11,7 KiB)
_Übersicht Verteilnetzbetreiber.pdf (917,8 KiB)
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren
(gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH
Neugablonzerstr. 21 in 87600 Kaufbeuren
Telefon: 08341 805-395
Telefax: 08341 805-104
netz.service@vwew-energie.de
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt.
Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240–0
Telefax: 030/2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de;
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese kann der Anschlussnehmer unter folgendem Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000
(Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr)
Telefax: 030/ 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.