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Kundennummer / Rechnungseinheit

Durch die Kundennummer und Rechnungseinheit wird Ihre Abnahmestelle genau identifiziert. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit bei allen Mitteilungen an, damit diese von uns schnellstmöglich bearbeitet werden können.

Abnahmestelle

Die nachfolgenden Mess- und Abrechnungswerte beziehen sich auf diese Abnahmestelle.

Gesamter Rechnungsbetrag

Der in Rechnung gestellte Stromverbrauch ergibt sich aus der Summe von Grund- und Verrechnungspreis sowie dem Arbeitspreis, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer. Die Berechnung der Einzelbeträge finden Sie auf dem zweiten Blatt der Rechnung.

Noch zu zahlender Betrag

Vom Abrechnungsbetrag (Bruttobetrag Strom) werden die im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagsbeträge und eventuell geleistete Vorauszahlung abgezogen. Je nach verbrauchter Strommenge wird hier ein zu zahlender Betrag bzw. ein Guthaben ausgewiesen. Guthaben überweisen wir auf die bei uns gespeicherte Bankverbindung.

Haben wir Ihre Bankverbindung schon? Nutzen Sie dich den bequemen Weg des Bankeinzugs und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Gleich hier im online-Service finden Sie ein Formular dazu.

Künftiger Abschlag

Die Abschlagsbeträge werden auf den zu erwartenden Gesamtbetrag der Jahresabrechnung erhoben. Die Höhe der Abschlagsbeträge wird anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte aus dem Vorjahr oder einer angemessenen Schätzung festgelegt. Dabei sind die derzeit gültigen Preise berücksichtigt. Möchten Sie Ihren Abschlagsbetrag ändern? Gleich hier im online-Service finden Sie ein Formular dazu.

Fälligkeitstermine

Zu diesen Terminen wird der angegebene Abschlagsbetrag abgebucht bzw. fällig. Die Abschläge werden immer im Nachhinein erhoben, d.h. am 5. Februar ist der Abschlag für den Monat Januar fällig.

Strommix der VWEW-Energie

Mit der Liberalisierung der Strommärkte und der Zunahme des Wettbewerbs steigen auch die Anforderungen an Transparenz und Verbraucherinformation. Hier sehen Sie den Strommix der VWEW im Vergleich zum Bundesdurchschnitt.

Vertragsnummer / Vertragsart

Unter dieser Vertragsnummer wird der Verbrauch abgerechnet.

Zählernummer

Die Nummer des Messgerätes. Auch bekannt unter „VWEW-Eigentumsnummer“

Messart

ET = Eintarif

Mittels eines Zweitarifzählers und einem Rundsteuerempfänger werden HAT- und NT-Verbrauch getrennt erfasst:

HAT = Hochtarif (z.B. 5:00 Uhr bis 22:59 Uhr)
NT = Niedertarif (z.B. 23:00 Uhr bis 4:59 Uhr)

Zählerstände

Datumsmäßige Eingrenzung des Verbrauchszeitraumes mit den jeweiligen Zählerständen. Zählerstände zum 31.12. sind i.d.R. Hochgerechnet, d.h. der Zählerstand wurde im November oder Dezember abgelesen und zum 31.12. anhand regionaltypischer Durchschnittsverbräuche gewichtet (hochgerechnet).

Messlokations-ID

Stromentnahmepunkt, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird. Die angegebene Zählpunktbezeichnung ist ein international eindeutiges Identifikationskriterium.

Differenz / Zählerfaktor / Verbrauch

Die Differenz der angegebenen Zählerstände wird mit dem Zählerfaktor multipliziert, um den Verbrauch zu ermitteln. Ist zur Ermittlung des Verbrauches ein Wandlerzähler eingebaut (bei sehr großen Anlagen), weicht der Zählerfaktor von dem bei Haushalten üblichen Faktor 1 ab (z.B. 20 oder 40).

Gesamtverbrauch

Wie sich der Verbrauch verändert hat, zeigt die Übersicht der letzten zwei Jahre.

Zeitraum

Der Verbrauch ist in diesem Zeitraum angefallen.

Arbeitspreis

Preis für den Stromverbrauch je Kilowattstunde. Die gesetzlichen Abgaben Konzessionsabgabe, EEG, KWK-G und Stromsteuer sind darin enthalten.

Grundpreis

Der Grundpreis beinhaltet Kosten für die Bereitstellung der Energie. Der Preis für die Messeinrichtung ist darin enthalten.

Abrechnung

(Entgelt für Netznutzung) Kosten für die Erstellung einer Abrechnung. Das Entgelt für Abrechnung ist Bestandteil der Netznutzung.

Messung

(Entgelt für Netznutzung) Die Messung beinhaltet die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung, sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Die Messung ist Bestandteil der Netznutzung.

Messstellenbetrieb

(Entgelt für Netznutzung) Unter dem Messstellenbetrieb ist der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen zu verstehen. Der Messstellenbetrieb ist Bestandteil der Netznutzung.

Arbeitspreis

(Entgelt für Netznutzung) Der Arbeitspreis Netznutzung ist die zu entrichtende Gebühr je kWh für die Netznutzung unseres Stromnetzes. Dieser Betrag ist im oben beschriebenen Preis enthalten.

Konzessionsabgabe

Die durch die Kommune erhobene Gebühr für die Nutzung von Grundstücken und Wegen im Netzgebiet.

KWK-G

Mehraufwendungen nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK-G) vom 19.03.2002. Das KWK-G regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der aus Kraftwerken stammt, die zugleich Strom und Netzwärme, z. B. für Fernheizungen, erzeugen. Hier ist ein bundesweit einheitlicher Ausgleich geregelt.

EEG

Mehraufwendungen nach dem „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG), in Kraft getreten am 01.04.2000. Das EEG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Abnahme von Strom aus regenerativen Energiequellen und legt die dafür zu bezahlenden Mindestpreise fest. Damit einzelne EVU nicht übermäßig belastet werden, z.B. durch die Häufung von Windkraftwerken an der Küste, ist in diesem Gesetz ein bundesweiter Ausgleich vorgesehen.

Stromsteuer

Die verbrauchsabhängigen Preise enthalten den Regelsatz der gesetzlich festgelegten Stromsteuer. Für den Strombezug eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes oder Land- und Forstwirtschaft, für den eine Erlaubnis zum Bezug von steuerbegünstigtem Strom nach § 9 Abs. 4 StromStG vorliegt, vermindern sich diese Preise um die Stromsteuerermäßigung. Die Stromsteuer wird von der VWEW an das Hauptzollamt überwiesen.

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