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Energieaudit
Energieaudit von Ihrer VWEW-energie nach DIN EN 16247-1
In Bezug auf die Steigerung der Energieeffizienz hat sich in der Vergangenheit die Europäische Union hohe Ziele gesetzt. Um diese Ziele durchzusetzen, schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) in den §§8-8d vor, dass alle Unternehmen, welche unter die Definition „Nicht-KMU“ fallen, sich einem Audit nach DIN EN 16247-1 unterziehen zu lassen haben. Bedingung ist hierbei, dass ein Energieaudit bereits zum 05. Dezember 2015 abgeschlossen sein muss. Befreiung erhalten Nicht-KMUs, wenn diese ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem eingeführt haben.
Hier ist die VWEW-energie der richtige Ansprechpartner für Sie um festzustellen, ob Sie tatsächlich von der Verpflichtung betroffen sind. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir effiziente Einsparmaßnahmen bis hin zu einer Unterstützung zur Einführung eines Energiemanagementsystems.