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THG-Prämie: Mit Ihrem E-Auto Geld verdienen - 80 Euro für VWEW-Kunden
Wer ein reines E-Auto fährt, spart gegenüber einem Benziner oder Diesel CO2 ein. Halterinnen und Halter von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) können das eingesparte CO2 an VWEW-energie verkaufen und erhalten im Gegenzug eine THG-Prämie.
Im Jahr 2025 beträgt die von VWEW-energie ausgezahlte THG-Prämie für VWEW-Strom- und Gaskunden 80 Euro (brutto) im Jahr, für Nicht-VWEW-Kunden 50 Euro (brutto). Für Halter privater E-Fahrzeuge sind diese Beträge steuerfrei.
Der THG-Handel basiert auf der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Durch den THG-Quotenhandel soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor gesteigert werden. Der Quotenhandel ist damit ein Lenkungsinstrument zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland.
Seine Funktion ist relativ einfach: Der Gesetzgeber legt fest, wie viel CO2 etwa Mineralölunternehmen ausstoßen dürfen. Wird dieser Wert von einem Unternehmen überschritten, muss es Strafe zahlen oder kann THG-Quoten erwerben. Insbesondere Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, die von den fossilen Brennstoffen ausgehenden CO2-Emissionen Jahr für Jahr zu reduzieren.
Bitte beachten Sie:
Wir sind noch dabei unsere Antragsformular noch kundenfreundlicher zu gestalten, deswegen ist es derzeit noch in Bearbeitung. Bitte besuchen Sie unsere Seite Anfang/Mitte April nochmals. Dann können Sie die THG-Prämie (80 Euro für VWEW-Kunden / 50 Euro für Nicht-VWEW-Kunden) an dieser Stelle beantragen.
Was benötigen Sie um die THG-Prämie zu beantragen:
- Kopie Ihres Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) als Scan oder Foto
- eine Vollmacht sollten Sie das Fahrzeug für jemand anderen melden
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Bundes-Umweltbundesamt und des Hauptzollamtes, die beide die Anträge bearbeiten und bescheinigen müssen, ca. 4 bis 6 Monate beträgt. Wir können Ihnen die THG-Prämie erst nach einem positiven Bescheid auszahlen.