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Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Sie haben zuhause eine Wärmepumpe in Betrieb, laden Ihr E-Auto mit einer eigenen Wallbox, nutzen einen Batteriespeicher oder einen Zusatzheizstab?
Diese Geräte sind nach dem 1. Januar 2024 angeschlossen worden oder Betrieb gegangen? Dann müssen sie nach den Vorgaben des §14a EnWG steuerbar sein – sie sind also so genannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Geräte im Fall hoher Netzauslastung zeitweilige in ihrem Leistungsbezug steuern kann.
Schutz für unser Stromnetz
Um unser regionales Stromnetz künftig vor Netzüberlastungen zu schützen, erhält der Netzbetreiber VWEW-energie die Möglichkeit, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die sich eventuell auf das Stromnetz auswirken könnte, bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen.
Das bedeutet nicht, dass der Netzbetreiber die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Falle einer hohen Netzauslastung abschalten darf. Er darf die netzwirksame Leistung „dimmen“ auf 4,2 kW und das auch nur vorübergehend. Im Gegenzug profitieren die Anlageneigentümer von reduzierten Netzentgelten.
Die gute Nachricht
Der Netzbetreiber VWEW-energie hat das Stromnetz so ausgelegt, dass es zukunftssicher ist. Der Ausbau und die Instandhaltung unseres Stromnetzes haben zum Ziel, diese Steuerung auch in Zukunft möglichst zu vermeiden. Sie wird nur in absoluten Notfällen erforderlich sein.
Der normale Haushaltsstrom ist von einer Steuerung übrigens grundsätzlich nicht betroffen. Zu den nicht steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören auch Nachtspeicherheizungen. Diese werden auch künftig nur von HT auf NT, also vom Hochtarifzeitfenster ins Niedertarifzeitfenster, um umgekehrt geschaltet, nicht aber in der Heizleistung reduziert.
Informationen und Antworten auf viele Fragen auf einen Blick
Wir haben Ihnen in dem PDF-Dokument alle wichtigen Fragen und Antworten zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG zusammengefasst. Sie können dieses PDF herunterladen und sich damit in Ruhe beschäftigen.