Page 5 - VWEW-Kundenmagazin 2023
P. 5
Nachhaltig sicher versorgt – mit VWEW-energie 01/2023
Mit der Strom- und Gaspreis-
In aller Munde bremse hat die Bundesregie-
rung ein umfangreiches Paket
zur Entlastung der Bürger von
den hohen Energiepreisen auf
den Weg gebracht.
© Adobe Stock
Die meisten VWEW-Kunden profitieren von den günstigen VWEW-Energiepreisen. Sie müssen deshalb nicht
zusätzlich über die Strom- oder Gaspreisbremse entlastet werden.
Die Strompreisbremse:
Fall 1 Fall 2
Die individuelle Stromverbrauchsprognose liegt Bei Tarifkunden mit einer Prognose von mehr als
unter 30.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr, der 30.000 kWh/Jahr greift ein Entlastungspreis von
Strom-Arbeitspreis aber über 40 Cent/kWh (brut- 13 Cent netto (ohne Steuern und staatlich veran-
to). In dem Fall werden 80 % des prognostizierten lasste Umlagen) für 70 % der Verbrauchsprognose,
Verbrauchs bei einem Entlastungspreis von 40 Cent wenn der Netto-Arbeitspreis höher als der Entlas-
brutto pro Kilowattstunde gedeckelt. Für die restli- tungspreis liegen sollte. Für die restlichen 30% gilt
chen 20 % gilt der vertraglich vereinbarte Preis. auch hier der Vertragspreis.
Die Gaspreisbremse:
Fall 1 Fall 2
Liegt die Verbrauchsprognose unter 1,5 Mio. kWh/ Liegt die Prognose oberhalb 1,5 Mio. kWh/Jahr, wird
Jahr, der Arbeitspreis aber über 12 Cent/kWh brutto, der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gede-
gehen 80 % der Prognose zu dem gedeckelten Betrag ckelt (ohne Steuern und staatlich veranlasste Umla-
von 12ct/kWh in einen neuen monatlichen Teilbetrag gen). Dieser Preis gilt dann für 70 % des Verbrauchs.
ein. Für die restlichen 20 % gilt der Vertragspreis.
Weitere Informationen zur
Strom- und Gaspreisbremse
Kunden, auf die einer der Fälle zutrifft, haben von VWEW-energie und Beispiele zur Berech-
einen neuen monatlichen Teilbetrag unter Berücksichtigung der
jeweiligen Verbrauchsprognose und des Entlastungspreises mitge- nung finden Sie hier:
teilt bekommen. Sollten Sie keinen Brief von uns erhalten haben, vwew-energie.de/energiepreisbremse
liegt Ihr Energiepreis bereits unterhalb der Grenzen.
Gültig sind beide Preisbremsen seit März 2023. Die Entlastung greift
rückwirkend bereits ab Januar 2023. Die nächste Jahresabrechnung
verrechnet dann den neuen Teilbetrag mit dem tatsächlichen Ver-
brauch. Wer also im Vergleich zu seiner Verbrauchsprognose we-
niger verbraucht, spart Geld ein – ein geringer Energieverbrauch
bleibt somit das wichtigste Einsparmittel.
Juni 2023 || so nah! 5