Unsere Grundversorgung - immer und für alle da!

Strom-Grundversorgung

Flexibel, fair, günstig - die klassische Stromversorgung!

Als Haushaltskunde oder Gewerbekunden (< 10.000 kWh/Jahr) profitieren Sie von einer flexiblen Laufzeit der VWEW-Grundversorgung. Ohne feste Vertragslaufzeit und -bindung können Sie die Grundversorgung innerhalb von 14 Tagen jederzeit  beenden.

Die Preise und Bedingungen finden Sie als Download unterhalb der Preistabellen. Die Grundversorgung ist die Allgemeine Grundversorgung und gilt für alle Gemeinden im Strom-Netzgebiet von VWEW-energie. Grundlage ist die jeweils aktuelle Fassung der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV).

Preisübersicht Strom-Grundversorgung, gültig ab 01.01.2023

Arbeitspreise Strom-Grundversorgung im Standardlastprofil (SLP) *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Standardlastprofil (SLP) mit Eintarifzähler



(ct/kWh)
netto 33,53
19% Ust. 6,37
brutto 39,90
Grundpreise Strom-Grundversorgung im Standardlastprofil (SLP) *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Konventionelle Messeinrichtung **,
Eintarifzähler
(€/Monat)
Moderne Messeinrichtung (MME) **, Eintarifzähler
(€/Monat)
Intelligentes Messsystem, (iMSys) ***,
Eintarifzähler
(€/Monat)
netto 11,50 12,06 12,27
19% Ust. 2,18 2,29 2,33
brutto 13,68 14,35 14,60
Arbeitspreise Strom-Grundversorgung für Wärmepumpen und steuerbare Anlagen (nach §47 EnWG) *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Steuerbare Anlage mit Eintarifzähler oder Hochtarifzeit (HT)

(ct/kWh)
Steuerbare Anlage Niedertarifzeit (NT)


(ct/kWh)
netto 28,84 26,52
19% Ust. 5,48 5,04
brutto 34,32 31,56
Grundpreise Strom-Grundversorgung für Wärmepumpen und andere steuerbare Anlagen (nach § 47 EnWG) *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Konventionelle Messeinrichtung **,
Eintarifzähler
(€/Monat)
Moderne Messeinrichtung (MME) **, Eintarifzähler
(€/Monat)
Intelligentes Messsystem, (iMSys) ***,
Eintarifzähler
(€/Monat)
netto 11,50 12,06 12,27
19% Ust. 2,18 2,29 2,33
brutto 13,68 14,35 14,60

Eckdaten

  • Kündigungsfrist beträgt 14 Tage
  • Vertragsverlängerung 1 Tag
  • Kündigungsziel ist zum Ende der Kündigungsfrist

 

 

Strom-Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger greift nach § 38 EnWG, wenn ein Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen bzw. fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie entnimmt. Fälle in denen es zur Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung kommt, sind unter anderem:

  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Unwirksame Kündigung bzw. Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. Bilanzkreisvertrages durch Netzbetreiber
  • Verzögerter Lieferantenwechsel

Eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger kommt daher in all denjenigen Fällen in Betracht, in denen die vorgesehene Belieferung durch einen Dritten – aus welchen Gründen auch immer – ausfällt.
(Quelle: BDEW)

Arbeitspreise Strom-Ersatzsorgung im Standardlastprofil (SLP) *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Standardlastprofil (SLP) mit Eintarifzähler



(ct/kWh)
netto 33,53
19% Ust. 6,37
brutto 39,90
Arbeitspreise Strom-Ersatzversorgung für Wärmepumpen und steuerbare Anlagen *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Steuerbare Anlage mit Eintarifzähler oder Hochtarifzeit (HT)

(ct/kWh)
Steuerbare Anlage Niedertarifzeit (NT)


(ct/kWh)
netto 28,84 26,52
19% Ust. 5,48 5,04
brutto 34,32 31,56
Grundpreise Strom-Ersatzversorgung im Standardlastprofil (SLP) *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Konventionelle Messeinrichtung **,
Eintarifzähler
(€/Monat)
Moderne Messeinrichtung (MME) **, Eintarifzähler
(€/Monat)
Intelligentes Messsystem, (iMSys) ***,
Eintarifzähler
(€/Monat)
netto 10,83 11,39 11,61
19% Ust. 2,06 2,17 2,20
brutto 12,89 13,56 13,81
Grundpreise Strom-Ersatzversorgung für Wärmepumpen und steuerbare Anlagen *
Jahresverbrauch



ab 0 kWh
Konventionelle Messeinrichtung **,
Eintarifzähler
(€/Monat)
Moderne Messeinrichtung (MME) **, Eintarifzähler
(€/Monat)
Intelligentes Messsystem, (iMSys) ***,
Eintarifzähler
(€/Monat)
netto 10,83 11,39 11,61
19% Ust. 2,06 2,17 2,20
brutto 12,89 13,56 13,81

Preisfestlegung für die Ersatzversorgung durch den Grundversorger (§ 38 Abs. 3 EnWG)

Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.

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*: Preise kaufmännisch gerundet
**: Der Grundpreis ist abhängig von der bei Ihnen eingebauten Messeinrichtung (Zähler). Nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen ist der Preis für den bei Ihnen verbauten Zähler zu zahlen, sofern Sie nicht etwas Anderes mit einem Messstellenbetreiber vereinbart ha-ben. Bei abweichenden Messungen, einer abweichenden Messeinrichtung oder erforderlichen Zusatzgeräten werden die darüberhinausgehenden Kosten zusätzlich berechnet. Diese erhöhen den Grundpreis. Die Grundpreise für intelligente Messsysteme bei abweichenden Jahresverbräuchen finden Sie am Ende des Preisblattes, ebenso die Preise für abweichende Messeinrichtungen, beides auch im Internet auf: www.vwew-energie.de/Netzbetrieb/Messstellenbetrieb
***: Der Grundpreis bei verbautem intelligenten Messsystem ist verbrauchsabhängig gestaffelt. Die Kosten sind beispielhaft für einen Jahresverbrauch von 0 – 2.000 kWh pro Jahr und Zählpunkt. Bei einem anderen Jahresverbrauch gelten die oben genannten verbrauchsabhängigen Grundpreise für die intelligenten Messsysteme.

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