Wichtige Informationen für Betreiberinnen und Betreiber elektrisch angetriebener Wärmepumpen

Gute Nachrichten, wenn Sie eine Wärmepumpe betreiben: Mit einem Urteil des Europäischen Gerichts zum § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) fällt der beihilferechtliche Vorbehalt weg.

Die Bundesregierung unterstützt Ihren Beitrag zur Energiewende, indem die beiden Preisbestandteile KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage Ihres Wärmepumpenstroms gesenkt werden. Damit wird eine gezielte Entlastung für elektrisch betriebene Wärmepumpen geschaffen, um den Einsatz klimafreundlicher Heiztechnologien zu fördern und die Elektrifizierung des Wärmemarktes voranzubringen.

Für Wärmepumpen mit einem separaten Zählpunkt reduzieren sich die Stromkosten, da sowohl die KWKG-Umlage als auch die Offshore-Netzumlage rückwirkend zum 01.01.2025 bzw. ab Einbau der Anlage auf null gesetzt werden.

Voraussetzungen für die Umlagen-Reduzierung

Damit Sie von der Reduzierung der Umlagen profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
  • Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden.
  • Sie sind kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des § 22 Nr. 2 EnFG. Das bedeutet:
  • Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt.

Um Ihren Anspruch auf die Strompreissenkung für das Jahr 2025 und die Folgejahre geltend zu machen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular vollständig aus. Bitte bringen Sie dieses entweder in einem unserer Service-Center vorbei, senden Sie es als Mail an vertrieb@vwew-energie.de.

Antragstellung

Damit Ihre Umlagenreduzierung für das Jahr 2025 berücksichtigt werden kann, muss Ihr Antrag spätestens am 25.03.2026 bei uns eingegangen sein (gesetzliche Frist beim Netzbetreiber: 31.03.2026). Bitte beachten Sie, dass die Weiterleitung an den Netzbetreiber und dessen Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Der Antrag gilt automatisch auch für die Folgejahre und muss nicht erneut gestellt werden.

So kommt Ihr Antrag zu uns

Download Antragsformular zur Umlagenreduzierung nach §22 EnFG

©2026. Vereinigte Wertach-Elektrizitätswerke GmbH

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