Ab 6. Juni schnellerer Wechsel des Stromlieferanten: Auf Kunden kommen wichtige Änderungen zu
Frühzeitige Meldung bei Umzug wird Pflicht
(VWEW-energie, Kaufbeuren, 04.06.2025) Ab dem 6. Juni 2025 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters beschleunigen und gleichzeitig Änderungen für Eigentümer, Vermieter und Mieter mit sich bringen. Künftig ist der Wechsel des Stromversorgers sowie An- und Abmeldungen bei Umzügen nur noch mit Wirkung in die Zukunft zulässig. Rückwirkende Anmeldungen, bislang oft üblich, sind nicht mehr möglich.
14 Tage Vorlauf erforderlich
Die vorgeschriebenen Prozesse zwischen Stromversorger und Stromnetzbetreiber müssen künftig binnen 24 Stunden erfolgen. Um die reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Eigentümer, Vermieter oder Mieter ihren Anbieterwechsel und auch Umzüge mindestens 14 Tage im Voraus beim Stromversorger bekanntgeben.
Rückwirkende Wechsel nicht mehr möglich
Erfolgt die Meldung zu spät, verschiebt sich der Lieferbeginn entsprechend in die Zukunft. Die Kosten, die sich bis dahin für Stromverbrauch und Grundpreis ergeben, trägt in der Regel derjenige, der die Frist versäumt - beispielsweise ein Mieter für die bisherige Wohnung, wenn er sich nicht rechtzeitig abmeldet. Eigentümer müssen die Kosten übernehmen, wenn sich etwa ein neuer Nutzer nicht rechtzeitig anmeldet.
Für Unternehmen gilt, dass sie neue Filialen oder Standorte mit 14 Tagen Vorlauf bei ihrem Stromversorger bekanntgeben müssen. Die rückwirkende Anmeldung einer neuen Abnahmestelle ist künftig nicht mehr zulässig.
Vertragliche Regelungen behalten Gültigkeit
Die Vorlaufzeit und auch die schnellere Abwicklung der Prozesse ändern nichts an bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – die geltenden vertraglichen Regelungen und AGB gelten weiter. Auch beendet ein Wohnungswechsel einen bestehenden Stromvertrag nicht automatisch, ebenso besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Marktlokations-ID statt Zählernummer
Künftig müssen Kunden bei einem Lieferantenwechsel die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, und nicht mehr die Zählernummer an den Stromlieferanten melden. Die MaLo-ID ist eine 11-stellige Nummer zur eindeutigen Identifizierung der örtlichen Verbrauchsstelle. Dadurch bleibt die MaLo-ID bei einem Anbieterwechsel oder einem Umzug gleich. Die MaLo-ID findet sich auf den Stromrechnungen der jeweiligen Abnahmestelle.
VWEW-energie rät zur frühzeitigen Planung
Um Unstimmigkeiten mit Vermietern oder Nachmietern bzw. neuen Eigentümern zu vermeiden, rät VWEW-energie allen Kundinnen und Kunden, geplante Umzüge oder Anbieterwechsel rechtzeitig zu melden und sich vorab über die neue MaLo-ID zu informieren.
Weitere Informationen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen hat VWEW-energie auf der Internetseite vwew-energie.de/lieferantenwechsel veröffentlicht.
Die Pressenmeldung steht als PDF-Datei auch zum Download zur Verfügung.
Nachhaltig sicher versorgt – mit VWEW-energie
VWEW-energie ist ein zu 100 Prozent kommunales Energieunternehmen. VWEW-energie ist im Allgäu verwurzelt und engagiert sich sozial und ökologisch in der Region. Wir beliefern im Allgäu, aber auch deutschlandweit Privat-, Gewerbe- und Industriekunden mit Strom und Erdgas. In sieben eigenen Wasserkraftwerken und mit PV-Anlagen erzeugen wir umweltfreundlich Ökostrom - ausreichend, um ca. 12.000 Haushalte mit grünem Strom zu beliefern. Unseren Kunden bieten wir vielfältige Dienstleistungen in den Bereichen E-Mobilität, PV-Anlagen, Energieberatung und Energieaudits. Zudem kümmern wir uns um den Betrieb und die Instandhaltung von rund 2.000 km Stromnetz.
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